Index der beruflichen Gleichstellung

Um Ungleichheiten bei der Vergütung konkret zu bekämpfen und eine echte berufliche Gleichstellung zu fördern, wurde mit dem Gesetz zur beruflichen Zukunft von 2018 ein obligatorisches Instrument eingeführt: der Index für die Gleichstellung von Frauen und Männern.

So veröffentlichen Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern jedes Jahr ihren Index für die Gleichstellung von Frauen und Männern, der es ermöglicht, die geschlechtsbedingten Unterschiede in mehreren Schlüsselbereichen (Gehaltsunterschiede, Gehaltserhöhungen, Beförderungen usw.) objektiv zu messen.

Im Unternehmen Cotelac ist der Index für das Jahr 2025 nicht berechenbar, da die maximal erreichbare Punktzahl aufgrund einer Unterrepräsentation eines Geschlechts unter 75 liegt.

Die Gesamtpunktzahl der berechenbaren Indikatoren beträgt 60.

Die maximal erreichbare Punktzahl für die berechenbaren Indikatoren beträgt 60.

Die für jeden Indikator erzielten Ergebnisse sind wie folgt:

·         Vergütungsunterschied: nicht berechenbar

·         Unterschied bei individuellen Gehaltserhöhungen: 35/35 Punkte

·         Prozentsatz der Arbeitnehmerinnen, die im Jahr nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub eine Gehaltserhöhung erhalten haben: 15/15 Punkte

·         Anzahl der Arbeitnehmer des unterrepräsentierten Geschlechts unter den 10 bestbezahlten Arbeitnehmern: 10/10 Punkte